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   VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23   

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VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23 (https://dejure.org/2023,43447)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.07.2023 - 9 A 98/23 (https://dejure.org/2023,43447)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - 9 A 98/23 (https://dejure.org/2023,43447)
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Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23

    Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Die Ermächtigung zu der Anordnung gegen die Eltern ergibt sich in der Wesentlichkeitstheorie und dem Bestimmtheitsgebot genügenden Weise aus der Gesamtschau von § 26 Abs. 1 und § 28 SchulG SH (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 - 3 MB 5/23 -, juris Rn. 11 ff.).(Rn.32).

    Diese Handlungspflicht der Klägerin wurde vom Beklagten rechtmäßig als vollziehbarer Verwaltungsakt konkretisiert (vgl. Beschluss der Kammer vom 20.04.2017 ? 9 B 12/17 ??, juris Rn. 4; Beschluss vom 09.05.2022 ? 9 B 12/22 ? n. v.; Beschluss der Kammer vom 02.12.2022 ? 9 B 30/22 ??, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschluss vom 14.04.2023 ? 3 O 7/23 ??, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 18).

    Denn es entspricht der Zielsetzung des Gesetzgebers, den Schulbehörden effektive Instrumente an die Hand zu geben, um den Unterrichtsbesuch schulpflichtiger Kinder durchsetzen zu können (vgl. .OVG Schleswig, Beschluss vom 14.04.2023 ? 3 O 7/23 ??, juris Rn. 10; OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 18).

    Diese Ermächtigungsgrundlage genügt auch mit dieser Auslegungsbedürftigkeit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere der Wesentlichkeitstheorie und dem Bestimmtheitsgebot (siehe OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 11 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2023 - 3 O 7/23

    Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Diese Handlungspflicht der Klägerin wurde vom Beklagten rechtmäßig als vollziehbarer Verwaltungsakt konkretisiert (vgl. Beschluss der Kammer vom 20.04.2017 ? 9 B 12/17 ??, juris Rn. 4; Beschluss vom 09.05.2022 ? 9 B 12/22 ? n. v.; Beschluss der Kammer vom 02.12.2022 ? 9 B 30/22 ??, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschluss vom 14.04.2023 ? 3 O 7/23 ??, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 18).

    Demnach ermächtigt die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SchulG den Beklagten zum Erlass eines die elterliche Handlungspflicht feststellenden Verwaltungsaktes, der gemäß § 28 Abs. 1 SchulG mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (OVG Schleswig, Beschluss vom 14.04.2023 ? 3 O 7/23 ??, juris Rn. 9).

    Denn es entspricht der Zielsetzung des Gesetzgebers, den Schulbehörden effektive Instrumente an die Hand zu geben, um den Unterrichtsbesuch schulpflichtiger Kinder durchsetzen zu können (vgl. .OVG Schleswig, Beschluss vom 14.04.2023 ? 3 O 7/23 ??, juris Rn. 10; OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist sogar eine strafrechtliche Sanktionierung des Entziehens eines Kindes von der Schulpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2014 ? 2 BvR 920/14 ??, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Solange diese andauert, ist ihr Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, unmittelbar in eigener Person und in pädagogischer Alleinverantwortung auf ihre Kinder einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.08.2015 ? 1 BvR 2388/11 ??, juris Rn. 17 f.; BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 ? 6 C 12.12 ??, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Grundsätzlich dient die Durchsetzung der Schulpflicht dem Recht auf Bildung wie auch dem Kindeswohl, zumal sie nicht nur dem reinen Wissenserwerb dient (vgl. § 4 SchulG; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.05.2006 ? 2 BvR 1693/04 ??, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2009 ? 6 B 27/09 ??, juris Rn. 3, 5, 7), dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1989 ? 1 BvR 235/89 ??, juris Rn. 2 7; Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2003 ? 1 BvR 436/03 ??, juris Rn. 7 9; Nichtannahme-beschluss vom 21.07.2009 ? 1 BvR 1358/09 ??, juris Rn. 14) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, Unzulässigkeitsentscheidung vom 11.09.2006 ? 35504/03 ?; Urteil vom 10.01.2017 ? 29086/12 ?) davon aus, dass die Schulpflicht weder verfassungswidrig ist noch gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte verstößt.
  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2009 ? 6 B 27/09 ??, juris Rn. 3, 5, 7), dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1989 ? 1 BvR 235/89 ??, juris Rn. 2 7; Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2003 ? 1 BvR 436/03 ??, juris Rn. 7 9; Nichtannahme-beschluss vom 21.07.2009 ? 1 BvR 1358/09 ??, juris Rn. 14) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, Unzulässigkeitsentscheidung vom 11.09.2006 ? 35504/03 ?; Urteil vom 10.01.2017 ? 29086/12 ?) davon aus, dass die Schulpflicht weder verfassungswidrig ist noch gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte verstößt.
  • BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09

    Schule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Heimunterricht, häuslicher Unterricht,

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2009 ? 6 B 27/09 ??, juris Rn. 3, 5, 7), dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1989 ? 1 BvR 235/89 ??, juris Rn. 2 7; Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2003 ? 1 BvR 436/03 ??, juris Rn. 7 9; Nichtannahme-beschluss vom 21.07.2009 ? 1 BvR 1358/09 ??, juris Rn. 14) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, Unzulässigkeitsentscheidung vom 11.09.2006 ? 35504/03 ?; Urteil vom 10.01.2017 ? 29086/12 ?) davon aus, dass die Schulpflicht weder verfassungswidrig ist noch gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte verstößt.
  • BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89

    Schulpflicht und Elternrechte

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2009 ? 6 B 27/09 ??, juris Rn. 3, 5, 7), dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1989 ? 1 BvR 235/89 ??, juris Rn. 2 7; Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2003 ? 1 BvR 436/03 ??, juris Rn. 7 9; Nichtannahme-beschluss vom 21.07.2009 ? 1 BvR 1358/09 ??, juris Rn. 14) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, Unzulässigkeitsentscheidung vom 11.09.2006 ? 35504/03 ?; Urteil vom 10.01.2017 ? 29086/12 ?) davon aus, dass die Schulpflicht weder verfassungswidrig ist noch gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte verstößt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
    Dies allein ist von der Klägerin mit der Formulierung "Sorge zu tragen" verlangt und ihr auch möglich (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14.07.2014 ? 9 S 897/14 ??, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11

    Das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erfasst kein Recht

  • VG Schleswig, 02.12.2022 - 9 B 30/22

    Anwaltliche einstweilige Rechtsschutzantragserhebung per Brief; Schulpflicht kann

  • VG Schleswig, 20.04.2017 - 9 B 12/17

    Feststellung der Pflicht der Eltern zur Erfüllung der Schulpflicht ihres Kindes

  • VG Schleswig, 26.01.2024 - 9 E 4/23

    Haftbefehle gegen zwei Mütter erlassen, die ihre Söhne nicht zur Schule anmelden

    Eine dagegen erhobene Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht blieb erfolglos (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 25. Juli 2023 ? 9 A 98/23 ? juris).
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